Am 23. März 2025 findet die Gemeinderatswahl statt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Personen, die
österreichische Staatsbürger sind oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaaten besitzen,
mit Hauptwohnsitz am Stichtag (06.01.2025, 24:00 Uhr) in der Gemeinde gemeldet sind,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
am Wahltag (23.03.2025) das 16. Lebensjahr vollendet haben (am bzw. vor dem 23.03.2009 geboren).
Wahlvorgang
Am Wahltag bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) mit. Einen Lichtbildausweis benötigen Sie auch dann, wenn Sie „amtsbekannt“ sind.
Landtagswahl 24.11.2024
Gemeindewahlergebnis:
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen: 1.128