Vormerkung für einen Kinderbetreuungsplatz
Vormerkung für das Betreuungsjahr 2025/2026 – Vormerkzeitraum 10. Jänner – 28. Februar 2025
Die Vormerkung Ihres Kindes muss zwingend online über das Kinderportal erfolgen.
Für die Vormerkung ist immer das Kinderportal zu nutzen, auch wenn Sie zusätzlich persönlich in die Einrichtung gebeten werden.
Möchten Sie Ihr Kind für das Betreuungsjahr 2025/2026 vormerken? Dann befüllen Sie das Vormerkformular mit den geforderten Daten des Kindes und des/der Erziehungsberechtigten ausschließlich im Vormerkzeitraum vom 10.01. – 28.02.2025. Fügen Sie Ihre drei priorisierten Einrichtungen hinzu und schließen Sie die Vormerkung ab.
Betreuungsplatz ab sofort notwendig?
Wählen Sie zusätzlich auf der letzten Seite des Vormerkformulars die Checkbox „Betreuungsbedarf ab sofort“ aus.
Achtung: eine Vormerkung stellt keine Garantie für einen Betreuungsplatz in der gewünschten Einrichtung dar!