Bauen & Wohnen in St. Johann im Saggautal
Bauen & Wohnen in der Gemeinde St. Johann im Saggautal
Jedes Bauvorhaben ist bei der örtlichen Baubehörde (ist in 1. Instanz der Bürgermeister) meldepflichtig, daher sind Sie als Bauwerberin bzw. Bauwerber dazu verpflichtet jede bauliche Tätigkeit bei der Gemeinde zu melden.
Das Steiermärkische Baugesetz regelt, welche Schritte für die einzelnen baulichen Tätigkeiten notwendig sind und welchem Verfahren die Tätigkeiten zugeordnet werden müssen. Es wird zwischen meldepflichtige Vorhaben gem. § 21, baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren gem. § 20 und baubewilligungspflichtige Vorhaben gem. § 19 unterschieden.
Nähere Informationen zum Bauverfahren (Ablauf, Einreichunterlagen, Kosten, Benützung, etc.) finden Sie in unserem Leitfaden.
Bauberatungen 2025
30. Jänner 2025
27. Februar 2025
27. März 2025
24. April 2025
22. Mai 2025
26. Juni 2025
24. Juli 2025
11. September 2025
23. Oktober 2025
20. November 2025
18. Dezember 2025
Terminvereinbarungen unter 03455 / 68 68 – 16 (Fr. Reiterer).
Um die Baumaßnahme bei den oben angeführten Terminen behandeln zu können, müssen die Vorhaben zumindest in Skizzenform oder als Planentwurf bis spätestens Dienstag vor dem jeweiligen Bauberatungstermin im Gemeindeamt eingereicht werden.
Gestaltungsbeirat-Termine 2025
Jene Gemeinden, die im Landschaftsschutzgebiert Nr. 35 liegen bzw. wo ProjektwerberInnen sich beim Gestaltungsbeirat in der BH Leibnitz beraten lassen wollen, werden auf die geplanten Termine 2025 hingewiesen.
Bauen im Landschaftsschutzgebiet
Liegt Ihr Baugrundstück im Landschaftsschutzgebiet, so ist auch eine naturschutzrechtliche Bewilligung seitens der BH Leibnitz erforderlich.
Bei weiteren Fragen zum Thema Bau kontaktieren Sie uns telefonisch, per Mail oder persönlich im Gemeindeamt während unserer Amtszeiten.