Geburt
Wahlkarte beantragen
Neu
Sie können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen Sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können Sie nachsehen, ob Sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde Sie sich wenden müssen.
Online-Service auf oesterreich.gv.at
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte zur Landtagswahl im Burgenland am 19. Jänner 2025.
Tipp
- Auf oesterreich.gv.at können Sie die Wahlkarte nur dann beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Burgenland gemeldet haben.
- Wenn Sie eine Wahlkarte ausgehend von einer Nebenwohnsitzmeldung beantragen wollen, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- ab 16 Jahre zum Zeitpunkt der Wahl
- ID Austria oder EU Login (Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.)
Weitere Online-Services
Alternative Beantragung einer Wahlkarte
- wenn das Wahlkartenservice Ihrer Gemeinde noch nicht an oesterreich.gv.at angebunden ist
- auch ohne ID Austria/EU Login
Informationen
Aktuelle Informationen zu den Themen Wahlkarte, Stimmkarte, Briefwahl, Besuch durch die "fliegende Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde).