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Amtlicher Lichtbildausweis
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.
Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:
- Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
- Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
- Erforderliche Angaben:
- Name
- Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
- Unterschrift der Person
- Ausstellende Behörde
Beispiel
- Reisepass
- Personalausweis
- Führerschein
(wird von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt) - Studierendenausweis
(kann, muss aber nicht als Lichtbildausweis ausgestaltet sein) - Identitätsausweis
- Amtlicher Dienstausweis
- Waffenpass
- Österreichischer Aufenthaltstitel
Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.
Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.
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