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Gemeindeförderungen

Bauförderung

Bei neu gewonnener Bruttogeschoßfläche bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben kann vom Bauwerber eine Bauförderung beantragt werden. Im Falle, dass die Voraussetzungen für den Bezug der Förderung vorliegen, werden Sie im Zuge des Bauverfahrens schriftlich von der Baubehörde darüber informiert. Nähere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt (Bauamt).

Solaranlagen

Höhe der Förderung:  € 35,00/m² 
Antragsvoraussetzungen: Vorlage der Rechnung mit Angabe der installierten Kollektorfläche, Zahlungsbestätigung, Foto der montierten Anlage

Hier gelangen Sie zum Förderansuchen

Photovoltaikanlagen

Höhe der Förderung:  0-20 kWp € 60,-

Batterie/Speicherung: € 50,-/kWh, max. 20 kWh

Antragsvoraussetzungen: Vorlage der Rechnung mit Angabe der installierten Kollektorfläche, Zahlungsbestätigung, Foto der montierten Anlage

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Landwirtschaftliche Förderungen
Besamungskostenzuschuss:

Höhe der Förderung: € 20,50/Doppelportion Edelschweinbesamung, max. 15 Doppelportionen/Jahr
€ 2,90/Pietrainbesamung, max. 50 Portionen/Jahr
€ 27,00/künstl. Rinderbesamung
Antragsvoraussetzungen: Vorlage der Besamungsscheine

Vatertierhaltung Schafe:

Höhe der Förderung:  Kaufpreis laut Vorgabe des Züchterpreises
Antragsvoraussetzungen: Vorlage der Rechnung, Körnachweis, Nachweis der Anzahl der weiblichen Schafe

Grünlandförderung:

Höhe der Förderung:  € 20,00/ha Grünlandfläche
Antragsvoraussetzungen: Vorlage des AMA-Antrages

Jagdpachteuro:

Höhe der Förderung:  € 1,20/ha land- und forstwirtschaftl. Fläche
Antragsvoraussetzungen: Vorlage des Einheitswertes

Pferdebesamung:

Höhe der Förderung:  € 55,00 pro Jahr pro Stute

Sonstige Förderungen
Mehrtägige Schulveranstaltungen (Schikurs, Sportwoche, etc.):

Höhe der Förderung:  € 7,00/Tag für 1-Kind-Familien

                                     € 10,00/Tag für Mehr-Kind-Familien
Antragsvoraussetzungen: Vorlage einer Teilnahmebestätigung

Lehrlingsförderung:

Höhe der Förderung:  

€ 440,- im 1. Lehrjahr
€ 510,- im 2. Lehrjahr
€ 510,- im 3. Lehrjahr
Antragsvoraussetzungen: Betriebssitz der Lehrstätte und Wohnsitz des Lehrlings müssen sich in der Gemeinde St. Johann i. S. befinden

Vereinsförderung:

Die örtlichen Vereine haben die Möglichkeit schriftlich um eine jährliche Vereinsförderung anzusuchen. Nähere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt.