Bei neu gewonnener Bruttogeschoßfläche bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben kann vom Bauwerber eine Bauförderung beantragt werden. Im Falle, dass die Voraussetzungen für den Bezug der Förderung vorliegen, werden Sie im Zuge des Bauverfahrens schriftlich von der Baubehörde darüber informiert. Nähere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt (Bauamt).
Solaranlagen
Höhe der Förderung: € 35,00/m² Antragsvoraussetzungen: Vorlage der Rechnung mit Angabe der installierten Kollektorfläche, Zahlungsbestätigung, Foto der montierten Anlage
Höhe der Förderung: € 20,50/Doppelportion Edelschweinbesamung, max. 15 Doppelportionen/Jahr € 2,90/Pietrainbesamung, max. 50 Portionen/Jahr € 27,00/künstl. Rinderbesamung Antragsvoraussetzungen: Vorlage der Besamungsscheine
Vatertierhaltung Schafe:
Höhe der Förderung: Kaufpreis laut Vorgabe des Züchterpreises Antragsvoraussetzungen: Vorlage der Rechnung, Körnachweis, Nachweis der Anzahl der weiblichen Schafe
Grünlandförderung:
Höhe der Förderung: € 20,00/ha Grünlandfläche Antragsvoraussetzungen: Vorlage des AMA-Antrages
Jagdpachteuro:
Höhe der Förderung: € 1,20/ha land- und forstwirtschaftl. Fläche Antragsvoraussetzungen: Vorlage des Einheitswertes
Höhe der Förderung: € 7,00/Tag für 1-Kind-Familien
€ 10,00/Tag für Mehr-Kind-Familien Antragsvoraussetzungen: Vorlage einer Teilnahmebestätigung
Lehrlingsförderung:
Höhe der Förderung:
€ 440,- im 1. Lehrjahr € 510,- im 2. Lehrjahr € 510,- im 3. Lehrjahr Antragsvoraussetzungen: Betriebssitz der Lehrstätte und Wohnsitz des Lehrlings müssen sich in der Gemeinde St. Johann i. S. befinden
Vereinsförderung:
Die örtlichen Vereine haben die Möglichkeit schriftlich um eine jährliche Vereinsförderung anzusuchen. Nähere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt.